Die Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen ist in der privaten Krankenversicherung kein Pflichtbestandteil, sondern eine tarifabhängige Leistung, die je nach Versicherer und Tarifwahl zwischen 0 und 100 Prozent der Kosten innerhalb festgelegter Höchstgrenzen abdeckt. Für Ärzte ist eine gute Sehhilfenerstattung besonders relevant, da präzises Sehen für die ärztliche Tätigkeit unverzichtbar ist. Die meisten PKV-Tarife erstatten Sehhilfen alle zwei bis drei Jahre.
Hintergrund
Hochwertige PKV-Tarife erstatten Brillen und Kontaktlinsen bis zu 300–600 Euro pro Versicherungsperiode. Günstigere Tarife begrenzen die Erstattung auf 100–200 Euro oder schließen Sehhilfen ganz aus. Operative Sehkorrekturen wie LASIK werden von einigen Tarifen als Alternative zu Sehhilfen anteilig erstattet. Bei der Tarifwahl sollten Ärzte prüfen, ob der Sehhilfenbaustein den tatsächlichen Bedarf abdeckt – insbesondere bei Gleitsichtbrillen, die schnell 500–1.000 Euro kosten.
Wann gilt das nicht?
In Basistarifen und sehr günstigen Kompakttarifen ist die Sehhilfenerstattung oft nicht enthalten. Auch bei Kontaktlinsen aus kosmetischen Gründen ohne medizinische Indikation lehnen viele Versicherer die Erstattung ab.
Ärzteversichert vergleicht PKV-Tarife hinsichtlich der Sehhilfenerstattung und findet die optimale Lösung für Ärzte mit hohem Sehkorrektur-Bedarf.
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