Die Antragstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, wird aber als die wichtigste private Absicherung neben der Krankenversicherung von praktisch allen Finanzexperten empfohlen. Bei der Antragstellung müssen Ärzte umfangreiche Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten – vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen können zum Leistungsverlust führen. Ein frühzeitiger Abschluss in jungen, gesunden Jahren sichert günstige Konditionen.
Hintergrund
Die BU-Antragstellung umfasst die Beantwortung von Gesundheitsfragen, die Festlegung der BU-Rente und der Laufzeit sowie die Angabe der beruflichen Tätigkeit. Ärzte sollten alle Arztbesuche und Diagnosen der letzten fünf bis zehn Jahre vollständig und korrekt angeben. Eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern ermöglicht es, die besten Konditionen zu ermitteln, ohne bei Ablehnung einen negativen Vermerk zu riskieren. Die Risikoprüfung dauert bei unkomplizierten Fällen zwei bis vier Wochen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit schweren Vorerkrankungen, die keine BU erhalten, sollten Alternativen wie Grundfähigkeitsversicherungen oder Dread-Disease-Policen prüfen. Auch Ärzte kurz vor dem Ruhestand haben nur noch einen begrenzten Absicherungsbedarf.
Ärzteversichert begleitet Ärzte durch den gesamten BU-Antragsprozess und nutzt anonyme Voranfragen, um die bestmöglichen Konditionen zu sichern.
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