Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch Augenleiden abdeckt, ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber angesichts der zentralen Bedeutung des Sehvermögens für die ärztliche Tätigkeit eine essenzielle Absicherung. Schwere Augenerkrankungen wie Makuladegeneration, Glaukom oder Netzhautablösung können insbesondere bei Chirurgen, Augenärzten und Zahnärzten zur vollständigen Berufsunfähigkeit führen. Hochwertige BU-Tarife decken Augenleiden ohne spezielle Einschränkungen ab.
Hintergrund
Augenleiden gehören zu den unterschätzten BU-Risiken bei Ärzten. Eine Sehverschlechterung, die für Bürotätigkeiten unproblematisch wäre, kann bei einem Chirurgen oder Zahnarzt die Berufsunfähigkeit bedeuten. Entscheidend ist, dass der BU-Tarif den konkreten Beruf absichert und keine abstrakte Verweisung auf andere ärztliche Tätigkeiten vorsieht. Bei bestehenden Augenerkrankungen kann der Versicherer Ausschlüsse oder Risikozuschläge verlangen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in rein beratenden oder administrativen Tätigkeiten, bei denen eine Sehminderung kompensiert werden kann, haben ein geringeres Risiko. Auch bei bereits bestehendem schwerem Augenleiden ist der nachträgliche BU-Abschluss für dieses Risiko möglicherweise nicht mehr möglich.
Ärzteversichert prüft BU-Tarife gezielt auf die Absicherung von Augenleiden und berät Ärzte mit Sehschwäche zu optimalen Absicherungsoptionen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →