Eine BU-Versicherung, die Handverletzungen abdeckt, ist für Chirurgen keine gesetzliche Pflicht, aber eine der existenziell wichtigsten Absicherungen, da bereits eine teilweise Einschränkung der Handfunktion das Ende der operativen Karriere bedeuten kann. Chirurgen gehören zu den höchsten Risikogruppen für handbedingte Berufsunfähigkeit – Schnittverletzungen, Nervenschäden oder rheumatische Erkrankungen der Hände treten überproportional häufig auf.
Hintergrund
Für Chirurgen ist ein BU-Tarif ohne abstrakte Verweisung besonders kritisch, da der Versicherer sonst argumentieren könnte, der Chirurg könne als Internist oder Gutachter weiterarbeiten. Der Tarif muss den konkret ausgeübten operativen Beruf absichern. Ergänzend bieten einige Versicherer Infektionsklauseln, die bei HIV- oder Hepatitis-Infektion durch Nadelstichverletzung eine sofortige BU-Leistung vorsehen. Die BU-Rente sollte bei Chirurgen mindestens 4.000–6.000 Euro monatlich betragen.
Wann gilt das nicht?
Chirurgen, die bereits in eine überwiegend administrative oder lehrende Tätigkeit gewechselt sind, haben ein geringeres Handverletzungsrisiko. Auch bei reiner Gutachtertätigkeit spielt die Handfunktion eine untergeordnete Rolle.
Ärzteversichert findet für Chirurgen BU-Tarife mit maximaler Deckung für Handverletzungen und ohne abstrakte Verweisungsklauseln.
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