Eine BU-Versicherung, die psychische Erkrankungen abdeckt, ist für Ärzte keine Pflicht, aber angesichts der Tatsache, dass psychische Leiden mit über 30 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind, eine unverzichtbare Absicherung. Ärzte sind durch Burnout, Depressionen und Angststörungen überdurchschnittlich gefährdet, da die Arbeitsbelastung, Verantwortung und emotionale Beanspruchung im ärztlichen Beruf besonders hoch sind.
Hintergrund
Alle modernen BU-Tarife decken psychische Erkrankungen grundsätzlich ab – es gibt keine zulässigen pauschalen Ausschlüsse für psychische Ursachen. Allerdings prüfen Versicherer bei der Antragstellung Vorerkrankungen im psychischen Bereich besonders genau. Bereits eine ambulante Psychotherapie oder eine ärztlich dokumentierte depressive Episode kann zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen. Ärzte sollten die BU daher möglichst vor einer psychotherapeutischen Behandlung abschließen.
Wann gilt das nicht?
Bei bestehenden schweren psychischen Vorerkrankungen kann der Versicherer die psychische BU-Ursache ausschließen. In diesem Fall sollten Ärzte prüfen, ob der Tarif trotzdem bei anderen BU-Ursachen leistet und ob Grundfähigkeitsversicherungen eine Ergänzung bieten.
Ärzteversichert berät Ärzte einfühlsam zum Umgang mit psychischen Vorerkrankungen bei der BU-Antragstellung und findet Lösungen auch in schwierigen Fällen.
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