Eine BU-Versicherung, die Rückenerkrankungen abdeckt, ist für Ärzte keine Pflicht, aber besonders für Chirurgen, Zahnärzte und andere Ärzte mit langem Stehen oder ergonomisch belastenden Körperhaltungen essentiell – Erkrankungen des Bewegungsapparats sind nach psychischen Erkrankungen die zweithäufigste BU-Ursache mit einem Anteil von rund 20 Prozent. Bandscheibenvorfälle, chronische Rückenschmerzen und Wirbelsäulenerkrankungen können die ärztliche Tätigkeit dauerhaft unmöglich machen.
Hintergrund
Moderne BU-Tarife decken Rückenerkrankungen grundsätzlich ab. Allerdings können bestehende Rückenprobleme bei der Antragstellung zu Ausschlüssen führen – bereits dokumentierte Physiotherapiebehandlungen oder ärztlich verordnete Rückenübungen können in der Gesundheitsprüfung relevant sein. Ärzte sollten die BU idealerweise vor dem Auftreten erster Rückenbeschwerden abschließen. Bei bereits bestehenden leichten Rückenproblemen ist eine anonyme Voranfrage ratsam.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit überwiegend sitzender Bürotätigkeit (z. B. Gutachter, Labormediziner) haben ein geringeres Rückenrisiko. Auch bei bestehenden schweren Rückenerkrankungen kann die BU für diese Ursache ausgeschlossen werden.
Ärzteversichert findet für Ärzte mit Rückenbelastung den optimalen BU-Tarif und berät zum strategischen Umgang mit Vorerkrankungen bei der Antragstellung.
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