Spezielle BU-Klauseln sind für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, aber bestimmte Vertragsklauseln sind für einen wirksamen BU-Schutz unverzichtbar – allen voran der Verzicht auf abstrakte Verweisung, die Infektionsklausel und die Nachversicherungsgarantie. Fehlen diese Klauseln, kann der Versicherer die Leistung verweigern, obwohl der Arzt seinen konkreten Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Klauselqualität unterscheidet einen guten von einem schlechten BU-Tarif.
Hintergrund
Wichtige BU-Klauseln für Ärzte im Überblick: Der Verzicht auf abstrakte Verweisung verhindert, dass der Versicherer auf eine andere Tätigkeit verweist. Die Infektionsklausel leistet bei schweren berufsbedingten Infektionen sofort. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht Erhöhungen bei Karriereschritten ohne Gesundheitsprüfung. Die Dienstunfähigkeitsklausel kann für beamtete Ärzte relevant sein. Umorganisationsklauseln bei Selbstständigen regeln, ob der Arzt seine Praxis umorganisieren muss, bevor BU-Leistungen gezahlt werden.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte ohne Selbstständigkeit benötigen keine Umorganisationsklausel. Auch Ärzte ohne Infektionsrisiko können auf die Infektionsklausel verzichten, wenn andere Klauseln wichtiger sind.
Ärzteversichert analysiert BU-Tarife klauselgenau und stellt sicher, dass alle für die ärztliche Tätigkeit relevanten Klauseln enthalten sind.
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