Im BU-Leistungsfall ist der Arzt verpflichtet, den Versicherer aktiv über seine Berufsunfähigkeit zu informieren und einen Leistungsantrag zu stellen – eine automatische Leistung gibt es nicht. Die korrekte und vollständige Dokumentation der gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkung auf die konkrete ärztliche Tätigkeit entscheidet maßgeblich über die Leistungsbewilligung. Etwa 40 Prozent der BU-Erstanträge werden zunächst abgelehnt, oft wegen unzureichender Dokumentation.
Hintergrund
Der Leistungsantrag muss detailliert darlegen, welche konkreten ärztlichen Tätigkeiten der Arzt nicht mehr ausüben kann. Ärztliche Atteste, Befundberichte und eine genaue Tätigkeitsbeschreibung sind beizufügen. Der Versicherer lässt den Fall durch eigene Gutachter prüfen und kann weitere Untersuchungen anfordern. Die Bearbeitungsdauer beträgt oft drei bis sechs Monate. Bei Ablehnung steht der Rechtsweg offen – eine spezialisierte Rechtsberatung ist empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
Bei einer Infektionsklausel entfällt die aufwendige BU-Prüfung – hier reicht der Nachweis der Infektion. Auch bei Unfällen mit eindeutiger Schwere kann die Prüfung verkürzt ausfallen.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Vorbereitung und Begleitung des BU-Leistungsfallantrags und vermittelt bei Bedarf spezialisierte BU-Fachanwälte.
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