Die BU-Nachversicherungsgarantie ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, gehört aber zu den wichtigsten Vertragsklauseln, da sie erlaubt, die versicherte BU-Rente bei definierten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Für Ärzte, deren Einkommen sich im Karriereverlauf vom Assistenzarzt zum Facharzt oder Praxisinhaber oft verdreifacht, ist diese Flexibilität unverzichtbar.
Hintergrund
Typische Auslöser für die Nachversicherungsgarantie sind die Facharztanerkennung, die Niederlassung, Heirat, die Geburt eines Kindes oder ein signifikanter Einkommensanstieg. Der Versicherer kann die Erhöhung nicht wegen zwischenzeitlich aufgetretener Erkrankungen ablehnen – das ist der entscheidende Vorteil. Die Erhöhung ist meist auf 50–100 Prozent der ursprünglichen BU-Rente begrenzt und muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Ereignis beantragt werden. Ärzte sollten die Auslöser und Fristen genau kennen.
Wann gilt das nicht?
Die Nachversicherungsgarantie greift nicht bei beliebigen Wünschen zur Erhöhung – es muss ein vertraglich definierter Anlass vorliegen. Auch nach Ablauf der Frist oder bei Erreichen des Höchstaufnahmealters entfällt die Option.
Ärzteversichert empfiehlt BU-Tarife mit großzügiger Nachversicherungsgarantie und erinnert Ärzte aktiv an die Fristen bei relevanten Lebensereignissen.
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