BU-Risikoklassen sind keine gesetzliche Pflicht, sondern ein internes Bewertungssystem der Versicherer. Jeder Anbieter ordnet Berufe eigenständig in Risikogruppen ein, die den monatlichen Beitrag maßgeblich bestimmen. Ärzte profitieren dabei häufig von einer günstigen Einstufung in die niedrigsten Risikoklassen (Gruppe 1 oder 2), da ihre Tätigkeit überwiegend als geistig und wenig unfallgefährdet gilt.
Hintergrund
Die Risikoklassifizierung basiert auf statistischen Daten zur Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeit. Niedergelassene Ärzte und Klinikärzte werden dabei unterschiedlich bewertet. Chirurgen oder Notfallmediziner können aufgrund höherer körperlicher Belastung in eine ungünstigere Klasse fallen als etwa Radiologen oder Dermatologen. Die Einstufung variiert erheblich zwischen den Versicherern – ein Vergleich lohnt sich daher immer.
Wann gilt das nicht?
Bei Ärzten mit vorwiegend manuell-chirurgischer Tätigkeit oder risikoreichen Spezialisierungen kann die Einstufung ungünstiger ausfallen. Auch Vorerkrankungen oder gefährliche Hobbys können die Risikoklasse beeinflussen, unabhängig vom Beruf.
Ärzteversichert unterstützt Mediziner dabei, Angebote verschiedener Versicherer hinsichtlich ihrer Risikoklasseneinstufung zu vergleichen und die wirtschaftlichste BU-Absicherung zu finden.
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