Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die die konkret ausgeübte ärztliche Tätigkeit schützt, ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, gilt aber als eine der wichtigsten Absicherungen im gesamten Versicherungsportfolio eines Mediziners. Wer als Arzt dauerhaft mindestens 50 Prozent seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr verrichten kann, erhält die vereinbarte monatliche BU-Rente.

Hintergrund

Ärzte erzielen ein überdurchschnittliches Einkommen, das bei Krankheit, Unfall oder psychischer Erkrankung ohne Absicherung vollständig wegfallen kann. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deckt nur einen Bruchteil des gewohnten Einkommens ab. Eine auf die ärztliche Tätigkeit zugeschnittene BU sichert den Lebensstandard, ermöglicht die Weiterführung laufender Praxiskredite und schützt die Altersvorsorge vor Unterbrechungen.

Wann gilt das nicht?

Beamtete Ärzte an Universitätskliniken sind über Dienstunfähigkeitsregelungen abgesichert und benötigen unter Umständen keine separate BU. Ärzte mit sehr hohem Privatvermögen können auf eine BU im Einzelfall verzichten, was aber nur nach sorgfältiger Finanzplanung sinnvoll ist.

Ärzteversichert empfiehlt, den BU-Schutz frühzeitig abzuschließen, idealerweise noch während der Weiterbildung, da die Gesundheitsprüfung in jungen Jahren einfacher und günstiger ausfällt.

Eine BU, die die ärztliche Tätigkeit als Referenzberuf schützt, ist keine Pflicht, aber für die Einkommenssicherung bei dauerhaftem Berufsausfall die wichtigste Versicherung für Ärzte.

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