Für Ärzte ist die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung der Grundfähigkeitsversicherung in der Regel überlegen, weil sie auf das konkrete ärztliche Berufsbild abstellt und nicht nur auf den Verlust bestimmter körperlicher Grundfähigkeiten. Eine BU leistet bereits, wenn der Arzt seinen spezifischen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann, unabhängig davon, ob er noch gehen oder sitzen kann.
Hintergrund
Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn bestimmte definierte Fähigkeiten wie Gehen, Sehen oder Sprechen dauerhaft wegfallen. Für Ärzte bedeutet das, dass viele typische Berufsunfähigkeitsursachen wie Rückenerkrankungen, psychische Erkrankungen oder feinmotorische Einschränkungen unter Umständen nicht gedeckt sind. Die BU bietet hier deutlich breiteren Schutz und ist bei guter Gesundheit in der Regel auch für Ärzte zu bezahlbaren Prämien erhältlich.
Wann gilt das nicht?
Eine Grundfähigkeitsversicherung kann für Ärzte sinnvoll sein, die aufgrund von Vorerkrankungen keine BU zu vertretbaren Konditionen erhalten. In diesem Fall dient sie als günstigere Alternative mit eingeschränktem Schutz.
Ärzteversichert analysiert für jeden Arzt die individuelle Situation und empfiehlt, ob BU, Grundfähigkeitsversicherung oder eine Kombination aus beiden der richtige Weg ist.
Für Ärzte ist die klassische BU der Grundfähigkeitsversicherung fast immer überlegen, weil sie auf den konkreten Arztberuf abstellt und typische Berufsunfähigkeitsursachen wie psychische Erkrankungen umfassend absichert.
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