Die Budgetierung durch die Kassenärztliche Vereinigung ist für zugelassene Vertragsärzte verbindlich und begrenzt das abrechenbare Honorar über sogenannte Regelleistungsvolumina. Ärzte, die ihre Budgetobergrenzen überschreiten, erhalten für die überschreitenden Leistungen nur einen reduzierten oder gar keinen Vergütungsanspruch.
Hintergrund
Das System der Regelleistungsvolumina wurde eingeführt, um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu steuern. Jede Fachgruppe erhält ein fachspezifisches Volumen, das auf Basis der Fallzahlen berechnet wird. Leistungen jenseits dieses Volumens werden in der Regel mit einem stark abgesenkten Punktwert vergütet, was die Wirtschaftlichkeit der Praxis erheblich beeinflussen kann.
Wann gilt das nicht?
Außerbudgetäre Leistungen wie bestimmte Präventionsleistungen, Mutterschaftsvorsorge oder spezifische Satzungsleistungen der Kassen unterliegen nicht der Budgetierung und werden unabhängig vom Regelleistungsvolumen vergütet. Privatärztliche Leistungen nach GOÄ sind grundsätzlich nicht budgetiert.
Ärzteversichert begleitet Praxisinhaber bei der wirtschaftlichen Planung, damit Einkommensschwankungen durch Budgetierungseffekte frühzeitig erkannt und abgefedert werden können.
Die Budgetierung durch die KV ist für Vertragsärzte verbindlich und begrenzt das Honorar über Regelleistungsvolumina. Leistungen jenseits des Budgets werden stark reduziert vergütet.
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