Seit der Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland 2024 sind Ärzte nicht verpflichtet, Cannabis zu verschreiben, müssen aber die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Praxis kennen. Medizinalcannabis kann weiterhin auf Betäubungsmittelrezept verordnet werden, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, die konventionelle Therapien überwiegt.
Hintergrund
Die Legalisierung von Genusscannabis berührt die ärztliche Praxis auf mehreren Ebenen: Patienten fragen häufiger nach Cannabistherapien, und Ärzte müssen über Indikationen, Kontraindikationen und mögliche Wechselwirkungen informiert sein. Die Verschreibung von Medizinalcannabis erfordert keine besondere Zusatzqualifikation, jedoch eine sorgfältige Dokumentation und Aufklärung des Patienten. Zudem können Fragen zur Fahrtauglichkeit cannabiskonsumierender Patienten auf Ärzte zukommen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die in Spezialgebieten tätig sind, in denen Cannabis keine Rolle spielt, wie zum Beispiel in der Radiologie oder Pathologie, sind von den praktischen Auswirkungen kaum betroffen. Ärzte ohne Betäubungsmittelzulassung können kein Medizinalcannabis verschreiben.
Ärzteversichert informiert Ärzte über haftungsrechtliche Aspekte der Cannabis-Verordnung und empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf ausreichende Deckung bei neuen Verordnungsfeldern zu prüfen.
Ärzte sind nicht verpflichtet, Cannabis zu verschreiben, müssen aber seit der Teillegalisierung 2024 die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen, Indikationen und Dokumentationspflichten kennen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →