Eine CEREC-Anlage ist für Zahnarztpraxen keine gesetzliche Pflicht, kann aber als Investition in Chairside-Prothetik langfristig wirtschaftlich sinnvoll sein und die Wettbewerbsposition der Praxis stärken. Mit einer CEREC-Einheit kann Zahnersatz in einer Sitzung hergestellt werden, was Patienten schätzen und die Praxiseffizienz erheblich steigert.
Hintergrund
CEREC-Systeme kosten je nach Ausstattung zwischen 80.000 und 150.000 Euro. Die Amortisationsrechnung hängt von der Fallzahl prothetischer Arbeiten und den erzielbaren Privatabrechnungen ab. Für Praxen mit einem hohen Anteil an Privatpatienten oder einem Fokus auf Implantologie und ästhetische Zahnmedizin ist die Investition häufig lohnend. Steuerlich kann die Anlage über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Wann gilt das nicht?
Zahnärzte mit geringem Privatpatientenanteil, kleinen Praxen oder kurz vor dem Renteneintritt sollten die Wirtschaftlichkeit einer CEREC-Investition sorgfältig prüfen. Auch wer eine Praxiskooperation oder einen Gewerbezweck plant, sollte die Investitionsrechnung vorher durchführen.
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Eine CEREC-Anlage ist keine Pflicht, aber für Zahnarztpraxen mit hohem Privatpatientenanteil eine wirtschaftlich attraktive Investition, die durch Chairside-Prothetik Effizienz und Patientenbindung steigert.
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