Ein Chefarzt-Vertrag ist für leitende Krankenhausärzte keine gesetzliche Pflicht, aber ein zentrales Dokument, das Liquidationsrecht, Nebentätigkeiten, Versorgungsansprüche und Haftungsfragen regelt und vor der Unterzeichnung unbedingt von einem spezialisierten Fachanwalt geprüft werden sollte. Das Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen ist in vielen Chefarztverträgen die wichtigste Einkommensquelle.
Hintergrund
Chefarzt-Verträge unterscheiden sich erheblich hinsichtlich des Umfangs des Liquidationsrechts, der Poolbeteiligung anderer Ärzte, der Nutzung von Praxisräumen für Privatsprechstunden und der Versorgungszusagen des Krankenhauses. Seit dem BGH-Urteil zur Chefarztabrechnung 2014 sind Kliniken verpflichtet, die persönliche Erbringung der wahlärztlichen Leistung sicherzustellen. Für Chefärzte ohne eigenes Liquidationsrecht ist das Grundgehalt vertraglich oft höher.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in rein angestellten Leitungspositionen ohne Liquidationsrecht, zum Beispiel in öffentlich-rechtlichen Kliniken mit reinem Gehaltssystem, benötigen keine gesonderte Liquidationsvereinbarung.
Ärzteversichert unterstützt Chefärzte dabei, neben der Vertragsgestaltung auch die passende Berufshaftpflicht und Versorgungsplanung für die leitende Position zu überprüfen.
Ein Chefarzt-Vertrag ist keine Pflicht, aber ein zentrales Dokument, das Liquidationsrecht, Nebentätigkeiten und Versorgung regelt und vor Unterzeichnung juristisch geprüft werden sollte.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →