Crowdinvesting ist für Ärzte keine Pflicht und kein Standardbaustein einer soliden Altersvorsorge, kann aber als renditeorientierte Beimischung für Ärzte interessant sein, die bewusst höhere Risiken eingehen möchten. Plattformen bieten Investitionen ab wenigen Hundert Euro in Startups, Immobilienprojekte oder erneuerbare Energien an.

Hintergrund

Crowdinvesting verspricht oft höhere Renditen als klassische Anlageformen, birgt aber ein erhebliches Ausfallrisiko. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt ausdrücklich vor dem Totalverlustrisiko bei Crowdinvesting-Engagements. Für Ärzte mit hohem Einkommen und bereits aufgebautem Vermögen kann eine kleine Beimischung mit maximal fünf Prozent des freien Anlagekapitals vertretbar sein.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die noch keine solide Basis aus ETF-Portfolio, Versorgungswerk und ausreichender Liquiditätsreserve aufgebaut haben, sollten Crowdinvesting zurückstellen. Auch Ärzte kurz vor dem Renteneintritt sollten auf risikoarme Anlageformen setzen.

Ärzteversichert empfiehlt, die Altersvorsorge zunächst auf bewährte Säulen wie das Versorgungswerk, eine betriebliche Altersvorsorge und ein breit diversifiziertes ETF-Portfolio zu stützen, bevor riskantere Anlageformen wie Crowdinvesting in Betracht gezogen werden.

Crowdinvesting ist für Ärzte keine Pflicht. Als Beimischung mit maximal fünf Prozent des freien Anlagekapitals kann es sinnvoll sein, birgt aber ein erhebliches Ausfallrisiko bis zum Totalverlust.

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