Eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) ist für Praxisinhaber keine gesetzliche Pflicht, wird aber für Ärzte, die als Geschäftsführer einer Praxis-GmbH, einer MVZ-GmbH oder einer Berufsausübungsgemeinschaft fungieren, dringend empfohlen. Sie schützt vor persönlicher Haftung bei Managementfehlern und Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft oder Dritten.
Hintergrund
Ärzte in Leitungsfunktionen einer GmbH haften nach GmbHG persönlich für Schäden, die durch ihre Geschäftsführung entstehen, wenn ihnen Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung nachgewiesen wird. Typische Anlässe für D&O-Ansprüche sind fehlerhafte Investitionsentscheidungen, Verstöße gegen Steuer- oder Arbeitsrecht sowie Liquiditätsprobleme. Die D&O-Versicherung übernimmt Abwehrkosten und berechtigte Schadensersatzforderungen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in reinen Einzelpraxen ohne GmbH-Struktur oder in angestellten Positionen benötigen keine D&O-Versicherung. Für sie sind Berufshaftpflicht und BU die relevanten Versicherungen.
Ärzteversichert prüft für Praxisinhaber mit GmbH-Struktur, ob eine D&O-Versicherung sinnvoll ist, und empfiehlt passgenaue Tarife.
Die D&O-Versicherung ist für Praxisinhaber keine Pflicht, aber für Ärzte als GmbH-Geschäftsführer oder MVZ-Leiter ein wichtiger Schutz vor persönlicher Haftung bei Managementfehlern.
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