Datenschutz nach der DSGVO ist für jede Arztpraxis gesetzlich verpflichtend, da Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO zu den besonders schützenswerten Datenkategorien gehören und einer erweiterten Sorgfaltspflicht unterliegen. Ärzte müssen als Verantwortliche im Sinne der DSGVO technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Patientendaten nachweisen.
Hintergrund
Die DSGVO-Pflichten für Arztpraxen umfassen das Erstellen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, die Aufstellung einer Datenschutzerklärung für Patienten, die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ab einer Mindestgröße sowie die Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden. Ab zehn Mitarbeitern, die regelmäßig Patientendaten verarbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Auch die Nutzung externer Dienstleister wie Cloud-Anbieter oder Abrechnungsstellen erfordert Auftragsverarbeitungsverträge.
Wann gilt das nicht?
Vollständig datenschutzkonforme Praxen, die alle Pflichten erfüllen, sind dennoch nicht vor Datenpannen durch Cyberangriffe geschützt. Technische Compliance ersetzt keine Cyberversicherung.
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, Datenschutz als Teil eines umfassenden Risikomanagementsystems zu betrachten und den Schutz durch eine Cyberversicherung zu ergänzen.
Datenschutz nach DSGVO ist für Arztpraxen Pflicht. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert, und Praxen müssen technische Maßnahmen, Verarbeitungsverzeichnisse und gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten vorhalten.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →