Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von 2019 schafft für Ärzte konkrete Pflichten im Bereich der Telematikinfrastruktur und ermöglicht gleichzeitig neue Leistungsmöglichkeiten wie die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen. Die Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur und zur Nutzung des E-Rezepts ist für zugelassene Vertragsärzte verbindlich.

Hintergrund

Das DVG hat mehrere Reformen angestoßen: die Einführung des DiGA-Fast-Track-Verfahrens, die Erweiterung der Telemedizin-Erstattung durch die GKV, die Anbindungspflicht an die Telematikinfrastruktur mit Konnektor und der Ausbau der elektronischen Patientenakte. Ärzte, die sich der Telematikinfrastruktur verweigern, riskieren Honorarkürzungen. Das Gesetz ist Teil einer Reformserie zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztlich tätige Ärzte ohne GKV-Zulassung unterliegen nicht den gesetzlichen Pflichten des DVG zur Telematikinfrastruktur, können aber freiwillig daran teilnehmen.

Ärzteversichert empfiehlt, die digitale Transformation der Praxis auch unter Versicherungsaspekten zu betrachten und eine Cyberversicherung für den Schutz der vernetzten Praxissysteme in Betracht zu ziehen.

Das Digitale-Versorgung-Gesetz verpflichtet Vertragsärzte zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur und ermöglicht DiGA-Verordnungen. Wer sich der Anbindung verweigert, riskiert Honorarkürzungen.

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