Eine Direktversicherung für Praxismitarbeiter ist für Ärzte als Arbeitgeber keine gesetzliche Pflicht, aber ein attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung, das steuerlich und sozialabgabenrechtlich begünstigt ist. Praxisinhaber können für ihre Angestellten eine Direktversicherung abschließen und Beiträge bis zu 604 Euro monatlich (2024) steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.

Hintergrund

Die Direktversicherung ist eine der häufigsten Formen der betrieblichen Altersvorsorge in Arztpraxen. Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab. Mitarbeiter haben nach dem Betriebsrentengesetz seit 2019 Anspruch auf Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge, was zumindest die Möglichkeit der Direktversicherung faktisch etabliert. Arbeitgeber müssen auf umgewandelte Beiträge einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent leisten.

Wann gilt das nicht?

Praxen ohne Angestellte benötigen keine Direktversicherung. Selbstständige Ärzte ohne eigene Praxis können keine betriebliche Altersvorsorge für sich selbst nutzen.

Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Einrichtung betrieblicher Altersvorsorgelösungen für ihre Mitarbeiter und hilft, die passende Versorgungsstruktur zu finden.

Die Direktversicherung ist keine Pflicht, aber Arbeitgeber müssen auf Entgeltumwandlung der Mitarbeiter einen gesetzlichen Zuschuss von 15 Prozent leisten. Als Mitarbeiterbindungsinstrument ist sie steuerlich hochattraktiv.

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