Das E-Rezept ist seit Januar 2024 für alle zugelassenen Vertragsärzte verpflichtend und hat das rosa Papierrezept für GKV-Verordnungen weitgehend abgelöst. Ärzte, die nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden sind oder das E-Rezept nicht nutzen, riskieren Honorarabzüge.

Hintergrund

Das E-Rezept wird über die Telematikinfrastruktur ausgestellt und in der Regel auf der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten gespeichert oder als QR-Code übermittelt. Patienten können das E-Rezept in jeder Apotheke einlösen, ohne ein Papierdokument vorlegen zu müssen. Für privatärztliche Verordnungen nach GOÄ gilt die E-Rezept-Pflicht derzeit noch nicht. Die Praxissoftware muss für die Ausstellung von E-Rezepten geeignet und zertifiziert sein.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztlich tätige Ärzte ohne GKV-Zulassung sind derzeit nicht zur Nutzung des E-Rezepts verpflichtet. Auch in bestimmten Notfallsituationen kann vorübergehend auf das Papierrezept zurückgegriffen werden.

Ärzteversichert empfiehlt, die Praxisverwaltungssoftware regelmäßig auf aktuelle Anforderungen der Telematikinfrastruktur zu prüfen und eventuelle Ausfallzeiten durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzusichern.

Das E-Rezept ist seit Januar 2024 für Vertragsärzte verpflichtend und hat das Papierrezept für GKV-Verordnungen abgelöst. Wer nicht angebunden ist, riskiert Honorarabzüge.

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