Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit Januar 2023 für alle zugelassenen Vertragsärzte verpflichtend und hat die bisherige Papier-Krankmeldung weitgehend abgelöst. Ärzte übermitteln die Arbeitsunfähigkeitsdaten direkt elektronisch über die Telematikinfrastruktur an die Krankenkasse, die diese den Arbeitgebern auf Anfrage bereitstellt.

Hintergrund

Mit der Einführung der eAU entfällt für Patienten die Pflicht, die gelbe Krankmeldung selbst beim Arbeitgeber einzureichen, sofern dieser am Abrufverfahren teilnimmt. Ärzte müssen die eAU über eine zertifizierte Praxissoftware und die Telematikinfrastruktur versenden. Bei technischen Störungen der Telematikinfrastruktur kann vorübergehend auf eine Papier-AU zurückgegriffen werden. Privatärzte und Ärzte ohne GKV-Zulassung sind von der Pflicht ausgenommen, können aber ebenfalls Papierbescheinigungen ausstellen.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztlich tätige Ärzte ohne Kassenzulassung sind nicht zur Ausstellung einer eAU verpflichtet. Auch bei GKV-Patienten, die privat behandelt werden, gelten besondere Regeln.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, die Praxissoftware auf Kompatibilität mit der eAU zu prüfen und Systemausfallzeiten durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzusichern.

Die eAU ist seit Januar 2023 für Vertragsärzte Pflicht. Ärzte übermitteln die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkasse, die diese den Arbeitgebern bereitstellt.

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