Zahnärzte mit eigenem zahntechnischem Labor benötigen eine spezielle Inhaltsversicherung und Haftpflichtabsicherung, da das Labor als eigenständiger Betriebsteil eigene Risiken für Geräte, Materialien und Schadensersatzansprüche mitbringt. Eine reine Praxisversicherung deckt den Laborbereich häufig nicht ausreichend ab.
Hintergrund
Ein zahntechnisches Eigenlabor enthält wertvolle Fräsmaschinen, Brennöfen, CAD/CAM-Systeme und Materialvorräte, die bei Feuer, Wasser oder Diebstahl erhebliche Schäden verursachen können. Darüber hinaus haftet der Zahnarzt als Hersteller des Zahnersatzes für Mängel am Produkt, wenn das Labor in seiner Praxis betrieben wird. Die Produkthaftung erstreckt sich auf Schäden, die durch fehlerhafte Zahntechnik entstehen. Eine Erweiterung der Berufshaftpflicht auf zahntechnische Tätigkeiten ist unerlässlich.
Wann gilt das nicht?
Zahnärzte ohne eigenes Labor, die ausschließlich mit externen zahntechnischen Laboren zusammenarbeiten, benötigen keine eigene Laborversicherung. Die Haftung für externe Laborarbeiten liegt primär beim zahntechnischen Labor.
Ärzteversichert prüft für Zahnärzte mit Eigenlabor, ob die bestehenden Versicherungen den Laborbereich ausreichend abdecken, und empfiehlt passgenaue Lösungen.
Zahnärzte mit Eigenlabor benötigen eine spezielle Inhalts- und Haftpflichtversicherung, da der Laborbereich eigene Risiken bei Geräten, Materialien und Produkthaftung für Zahnersatz mit sich bringt.
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