Eine vermietete Einliegerwohnung im selbstgenutzten Eigenheim ist für Ärzte steuerlich vorteilhaft, weil die auf den vermieteten Teil entfallenden Kosten wie Zinsaufwendungen, Abschreibungen, Instandhaltungskosten und anteilige Betriebskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden können. Die Aufteilung erfolgt nach dem Verhältnis der vermieteten zur gesamten Wohnfläche.
Hintergrund
Für Ärzte mit hoher Einkommensteuerbelastung ist die Einliegerwohnung eine einfache Möglichkeit, steuerliche Abzüge zu generieren und gleichzeitig Mieteinnahmen zu erzielen. Bei einer Einliegerwohnung von 30 Quadratmetern in einem 150-Quadratmeter-Haus können 20 Prozent aller Gebäudekosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Besondere Relevanz hat dies bei der Abschreibung (zwei Prozent p.a. auf den anteiligen Gebäudewert) und den Finanzierungskosten.
Wann gilt das nicht?
Wird die Einliegerwohnung selbst genutzt oder an nahe Angehörige zu einem sehr niedrigen Mietzins vermietet (unter 66 Prozent der Ortsüblichkeit), können die Werbungskosten nicht vollständig angesetzt werden.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Gebäudeversicherung sicherzustellen, dass die Einliegerwohnung als eigenständiger Wohnbereich mitversichert ist und die Haftpflichtrisiken als Vermieter abgedeckt sind.
Eine vermietete Einliegerwohnung ist für Ärzte steuerlich absetzbar: Anteilige Kosten für Zins, Abschreibung und Betrieb sind als Werbungskosten bei Vermietungseinkünften abzugsfähig.
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