Eine Einliegerwohnung ist für Ärzte keine Pflicht, kann aber als einfache und risikoarme Form der Immobilieninvestition steuerliche Vorteile und stabile Mieteinnahmen bieten, ohne ein separates Renditeobjekt erwerben zu müssen. Besonders für Ärzte, die ein Eigenheim planen, lohnt sich die Mitplanung einer Einliegerwohnung bereits beim Bau oder Kauf.
Hintergrund
Die Kombination aus eigenem Wohnen und Vermieten ist für Ärzte steuerlich attraktiv, weil die auf den vermieteten Teil entfallenden Kosten (Abschreibung, Zinsen, Betriebskosten) als Werbungskosten abzugsfähig sind. Gleichzeitig bieten Mieteinnahmen aus einer Einliegerwohnung eine stabile Ergänzung des Einkommens, ohne dass der Arzt sich um ein externes Renditeobjekt kümmern muss. Die Nachfrage nach kleineren Wohnungen in Wohngebieten mit Arztpraxen ist in der Regel hoch.
Wann gilt das nicht?
In Regionen mit sehr niedrigem Mietniveau oder wenig Wohnungsnachfrage kann der Verwaltungsaufwand den Nutzen übersteigen. Auch wenn die Eigenheimfinanzierung bereits stark belastet ist, sollte die Wirtschaftlichkeit genau geprüft werden.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Planung einer Einliegerwohnung auch die Versicherungsaspekte als Vermieter, insbesondere die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, zu berücksichtigen.
Eine Einliegerwohnung ist für Ärzte keine Pflicht, bietet aber steuerliche Abzüge und stabile Mieteinnahmen als einfache Form der Immobilienanlage direkt im eigenen Haus.
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