Eine Elektronikversicherung für die Arztpraxis ist keine gesetzliche Pflicht, aber für Praxen mit teuren medizinischen Geräten und IT-Systemen dringend empfohlen, weil eine Standard-Inhaltsversicherung Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschlüsse oder Überspannungen häufig nicht abdeckt. Medizinische Großgeräte wie Ultraschall, Röntgen oder Lasersysteme sind im Schadensfall sehr teuer zu reparieren oder zu ersetzen.

Hintergrund

Die Elektronikversicherung deckt Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Kurzschlüsse, Überspannungen und Wasserschäden ab, die eine normale Inhaltsversicherung ausschließt. Für Praxen mit einem hohen Anteil elektronischer Geräte kann die Prämie durch Vereinbarung von Selbstbeteiligungen optimiert werden. Besonders wichtig ist die Versicherung auch für Praxissoftware und IT-Systeme, die bei einem Ausfall den Praxisbetrieb zum Erliegen bringen können.

Wann gilt das nicht?

Kleine Praxen mit wenigen und einfachen Geräten, die durch eine Basisinhaltsversicherung ausreichend abgedeckt sind, benötigen möglicherweise keine separate Elektronikversicherung. Eine genaue Überprüfung der bestehenden Policen ist aber empfehlenswert.

Ärzteversichert prüft für jede Arztpraxis, welche Geräte und Systeme durch die bestehenden Versicherungen abgedeckt sind, und empfiehlt eine Elektronikversicherung bei identifizierten Deckungslücken.

Die Elektronikversicherung ist keine Pflicht, aber für Arztpraxen mit teuren medizinischen Geräten unverzichtbar, weil sie Schäden durch Bedienungsfehler, Überspannungen und Kurzschlüsse deckt, die Standardversicherungen ausschließen.

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