Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit Januar 2023 für alle zugelassenen Vertragsärzte gesetzlich verpflichtend. Statt einer Papierkrankmeldung übermitteln Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsdaten direkt über die Telematikinfrastruktur an die zuständige Krankenkasse, die diese den Arbeitgebern auf Abruf bereitstellt.
Hintergrund
Die Umstellung auf die eAU war Teil der Digitalisierungsoffensive im deutschen Gesundheitswesen. Ärzte benötigen eine zertifizierte Praxissoftware und eine aktive Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Die eAU enthält Diagnose, Zeitraum und Art der Arbeitsunfähigkeit. Bei technischen Störungen kann auf eine temporäre Papierkrankmeldung zurückgegriffen werden. Für Privatpatienten gilt weiterhin die Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Wann gilt das nicht?
Privatärzte ohne GKV-Zulassung sind nicht zur Ausstellung einer eAU verpflichtet und stellen weiterhin Papierbescheinigungen aus. Auch bei Privatpatienten in Kassenzulassungspraxen wird die Papierbescheinigung genutzt.
Ärzteversichert empfiehlt, die Praxisinfrastruktur regelmäßig auf aktuelle digitale Anforderungen zu prüfen und technische Systemausfälle durch geeignete Versicherungslösungen abzusichern.
Die eAU ist seit Januar 2023 für Vertragsärzte Pflicht. Ärzte übermitteln Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch über die Telematikinfrastruktur. Bei Privatpatienten gilt weiterhin die Papierbescheinigung.
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