Erlaubtes Praxismarketing für Ärzte umfasst alle sachlichen, wahrheitsgemäßen und nicht irreführenden Kommunikationsmaßnahmen, darunter eine professionelle Website, Social-Media-Kanäle, Google-Business-Profile, Patientennewsletter und Bewertungsmanagement auf Plattformen wie Jameda. Praxismarketing ist für Ärzte keine Pflicht, aber ein wichtiges Instrument zur Patientengewinnung und Praxisbindung.
Hintergrund
Die Grenzen des erlaubten Praxismarketings ergeben sich aus dem Heilmittelwerbegesetz, der Musterberufsordnung für Ärzte und dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Erlaubt sind die Veröffentlichung von Fachartikeln, Patienteninformationen zu häufigen Erkrankungen, Präsenz auf Bewertungsportalen sowie Kooperationen mit anderen Gesundheitsanbietern. Verboten sind jedoch Werbung mit Patientenaussagen, vergleichende Aussagen gegenüber anderen Ärzten und bezahlte Testergebnisse ohne Offenlegung.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in Kliniken oder MVZ ohne eigene Patientenakquise benötigen kein persönliches Praxismarketing. Die Klinik übernimmt die Kommunikation.
Ärzteversichert empfiehlt, beim Aufbau von Praxismarketing die berufsrechtlichen Grenzen zu beachten und die DSGVO-Konformität aller digitalen Aktivitäten sicherzustellen.
Erlaubtes Praxismarketing umfasst sachliche Website, Social Media und Bewertungsmanagement. Maßgeblich sind Wahrheit, kein Vergleich mit anderen Ärzten und Konformität mit Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →