Ein ETF-Sparplan ist für Ärzte im Sinne des Insolvenzschutzes sicher, weil ETFs als Sondervermögen rechtlich vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt sind und im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft geschützt bleiben. Allerdings unterliegen ETFs normalen Marktrisiken, und Kursschwankungen können auch bei breit diversifizierten Welt-ETFs temporär erheblich sein.
Hintergrund
Historisch haben globale Aktienindizes langfristig über 30-Jahres-Zeiträume fast immer positive Renditen erwirtschaftet. Für Ärzte, die mit einem langen Anlagehorizont von zehn bis zwanzig Jahren sparen, gelten ETF-Sparpläne als eine der zuverlässigsten und kostengünstigsten Möglichkeiten zum Vermögensaufbau. Das Cost-Average-Prinzip bei monatlichen Sparplänen reduziert das Timing-Risiko. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist die breite Diversifikation über möglichst viele Länder und Branchen.
Wann gilt das nicht?
Kurz vor dem Renteneintritt oder bei geplanten großen Ausgaben in den nächsten fünf Jahren sollten Ärzte ihr Depot in sicherere Anlageformen umschichten, da kurzfristige Kursverluste das geplante Kapital gefährden können.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, ETF-Sparpläne als langfristigen Vermögensaufbau zu nutzen und die Höhe des monatlichen Beitrags auf die individuelle Sparquote abzustimmen.
ETF-Sparpläne sind für Ärzte insolvenzgeschützt als Sondervermögen und historisch langfristig zuverlässig, unterliegen aber normalen Marktrisiken. Für langfristige Anleger ist das Risiko gut beherrschbar.
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