Bei der Existenzgründung nach der Klinik müssen Ärzte die Kassenzulassung beantragen, eine Finanzierungsplanung für Praxis und Geräte erstellen, den Versicherungsschutz als Praxisinhaber aufbauen und einen geeigneten Standort wählen. Eine frühzeitige und systematische Planung, idealerweise ein bis zwei Jahre vor der Gründung, verhindert die häufigsten Fehler.

Hintergrund

Der Schritt aus der Klinik in die eigene Praxis ist mit erheblichem Planungsaufwand verbunden. Neben der Zulassung beim Zulassungsausschuss der KV ist die Praxisfinanzierung zu klären: Praxiskauf oder Neugründung, Kredit oder Eigenkapital, Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft. Neu gegründete Praxen benötigen eine Berufshaftpflicht, eine Praxisinhaltsversicherung und eine ausreichende BU-Absicherung, da das Einkommen zu Beginn noch unsicher ist.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die in eine bestehende Praxis eintreten oder als Angestellte in einem MVZ arbeiten, müssen keine eigene Praxisgründung planen. Auch Ärzte, die im Krankenhaus bleiben möchten, sind von diesem Prozess nicht betroffen.

Ärzteversichert begleitet Ärzte in der Gründungsphase umfassend, von der ersten Finanzierungsberatung bis zur vollständigen Absicherung der neuen Praxis.

Bei der Existenzgründung nach der Klinik müssen Ärzte Kassenzulassung, Praxisfinanzierung, Standortwahl und den Aufbau eines vollständigen Versicherungsschutzes als Praxisinhaber systematisch planen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →