Die Facharztprüfung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht im Sinne einer allgemeinen Berufspflicht, aber Voraussetzung für die Führung einer Facharztbezeichnung und für die kassenärztliche Zulassung als Facharzt in einem bestimmten Gebiet. Wer ohne Facharzttitel niedergelassen ist, kann nur als Allgemeinarzt oder praktischer Arzt zugelassen werden.
Hintergrund
Die Facharztprüfung wird nach Abschluss der fachgebietsspezifischen Weiterbildungszeit bei der zuständigen Ärztekammer abgelegt. Sie besteht in der Regel aus einem Kolloquium, in dem der Kandidat fachliche Fragen beantworten und klinische Fälle diskutieren muss. Die Zulassungsvoraussetzungen regeln die Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern. Ein bestandenes Kolloquium berechtigt zur Führung des Facharzttitels.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich als Assistenzärzte im Krankenhaus tätig bleiben wollen, müssen die Facharztprüfung nicht ablegen, können aber keinen Facharzttitel führen. Ausländische Facharzttitel werden in Deutschland anerkannt, wenn die zuständige Behörde die Gleichwertigkeit feststellt.
Ärzteversichert empfiehlt, mit Facharztabschluss auch die Versicherungssituation anzupassen, da die BU-Prämie sich mit dem neuen Berufsbild verändern kann.
Die Facharztprüfung ist keine gesetzliche Pflicht, aber Voraussetzung für den Facharzttitel und die kassenärztliche Zulassung als Facharzt. Ohne Prüfung kann keine Facharztbezeichnung geführt werden.
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