Factoring in der Arztpraxis ist keine gesetzliche Pflicht, kann aber insbesondere für Praxen mit einem hohen Privatpatientenanteil die Liquidität erheblich verbessern, indem offene GOÄ-Forderungen sofort in Liquidität umgewandelt werden. Spezielle Abrechnungsdienstleister für Heilberufe bieten Full-Service-Factoring mit Übernahme der Abrechnung, des Mahnwesens und des Forderungsausfallschutzes an.

Hintergrund

Viele Privatpatienten zahlen ihre Arztrechnungen erst nach vier bis acht Wochen oder bestreiten Teile der Rechnung. Für Praxen mit hohen Fixkosten kann das zu Liquiditätsengpässen führen. Beim Factoring verkauft die Praxis ihre Forderungen an einen Factoringanbieter und erhält in der Regel innerhalb von drei Werktagen die Zahlung. Die Gebühr liegt zwischen 0,5 und 2,5 Prozent. Manche Abrechnungsdienstleister bieten Komplettpakete aus GOÄ-Abrechnung und Factoring an.

Wann gilt das nicht?

Reine GKV-Praxen erhalten quartalsweise feste Zahlungen von der KV und benötigen kein Factoring. Auch kleine Praxen mit wenigen Privatpatienten profitieren kaum von Factoring.

Ärzteversichert empfiehlt, beim Einsatz von Factoringdienstleistern die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten und sicherzustellen, dass Patientendaten sicher behandelt werden.

Factoring in der Arztpraxis ist keine Pflicht, verbessert aber die Liquidität durch sofortige Auszahlung offener GOÄ-Forderungen und ist besonders für Privatpraxen mit hohem Honorarvolumen sinnvoll.

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