PKV-Beiträge für alle Familienmitglieder sind für Ärzte steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, soweit sie auf den Basisschutz entfallen, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Der tatsächlich absetzbare Betrag kann für eine vierköpfige Familie mehrere Tausend Euro jährlich betragen und die Steuerlast merklich senken.

Hintergrund

Seit dem Bürgerentlastungsgesetz 2010 können Beiträge für die Basisabsicherung vollständig als Sonderausgaben abgezogen werden. Für PKV-Mitglieder bedeutet dies, dass der auf den Basisschutz entfallende Anteil des Monatsbeitrags jedes Familienmitglieds steuerlich geltend gemacht werden kann. Der Versicherungsanbieter weist auf der jährlichen Beitragsbescheinigung den absetzungsfähigen Anteil aus. Für Ärzte zahlt der Arbeitgeber oder die Praxis keinen Arbeitgeberzuschuss, wenn sie als Selbstständige vollständig selbst zahlen.

Wann gilt das nicht?

Wenn die gesamten Vorsorgeaufwendungen unter dem Vorsorgehöchstbetrag liegen oder andere Vorsorgeaufwendungen bereits den Abzug ausschöpfen, kann es zu Einschränkungen kommen. Dies ist aber bei Ärzten mit hohem Einkommen und mehreren PKV-Verträgen selten der Fall.

Ärzteversichert empfiehlt, die Beitragsbescheinigungen der PKV für alle Familienmitglieder jährlich dem Steuerberater vorzulegen, um den vollen Abzug zu sichern.

PKV-Beiträge für alle Familienmitglieder sind als Sonderausgaben absetzbar, soweit sie den Basisschutzanteil abdecken. Für Familien mit mehreren PKV-Verträgen kann die Steuerersparnis erheblich sein.

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