Family-Office-Kosten sind für Ärzte als Privatanleger nur begrenzt steuerlich absetzbar, da der Sparer-Pauschbetrag die Werbungskosten bei Kapitalerträgen pauschaliert. Über eine Holding-GmbH oder eine Familienvermögensverwaltungsgesellschaft können die Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und die steuerliche Behandlung erheblich günstiger ausfallen.

Hintergrund

Family Offices bieten vermögenden Familien umfassende Vermögensverwaltung, steuerliche Beratung, Versicherungsmanagement und Nachfolgeplanung aus einer Hand. Für Ärzte mit Vermögen über einer Million Euro kann ein Multi-Family-Office (MFO) sinnvoll sein, das diese Dienste für mehrere Familien gemeinsam anbietet und so die Kosten teilt. Über eine GmbH oder Holding können die Family-Office-Gebühren als Betriebsausgabe der Gesellschaft abgezogen werden.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne umfangreiches Privatvermögen profitieren nicht von einem Family Office, da die Mindestanlagen und Gebühren für kleinere Vermögen unvorteilhaft sind. Für diese Zielgruppe sind Honorarberater oder spezialisierte Vermögensverwalter wirtschaftlicher.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten mit größerem Vermögen, die Möglichkeit einer Holding-Struktur zu prüfen, über die Family-Office-Kosten steuerlich optimal behandelt werden können.

Family-Office-Kosten sind für Ärzte als Privatanleger begrenzt absetzbar. Über eine Holding-GmbH können die Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und die steuerliche Behandlung deutlich günstiger sein.

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