Eine fondsgebundene Rentenversicherung bietet keinen garantierten Kapitalerhalt, weil das Kapital in Fonds oder ETFs investiert wird und damit normalen Marktrisiken unterliegt. Das investierte Fondsvermögen ist jedoch als Sondervermögen vom Vermögen des Versicherungsunternehmens getrennt und im Insolvenzfall des Versicherers geschützt.
Hintergrund
Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung mit Garantieverzinsung trägt bei der fondsgebundenen Variante der Versicherungsnehmer das Anlagerisiko vollständig selbst. Bei Aktienfonds kann es zu erheblichen Kursschwankungen kommen, und die spätere Rentenhöhe ist ungewiss. Das Sondervermögen ist im Insolvenzfall des Versicherungsunternehmens gesichert, da die Fonds im Eigentum der Versicherten stehen. Manche Produkte bieten optionale Garantiebausteine an, die einen Mindestkapitalerhalt sichern, aber die Rendite schmälern.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die kurz vor dem Rentenalter stehen und sich keine erheblichen Kursverluste leisten können, sollten keine rein fondsgebundene Rentenversicherung ohne Garantie wählen. Ein Wechsel in sicherere Fonds-Varianten ist möglich.
Ärzteversichert empfiehlt, bei fondsgebundenen Rentenversicherungen die Fondsauswahl sorgfältig zu prüfen und die langfristige Renditeentwicklung gegenüber einem direkten ETF-Depot zu vergleichen.
Fondsgebundene Rentenversicherungen sind nicht kapitalgarantiert und unterliegen Marktrisiken. Das Fondsvermögen ist als Sondervermögen aber insolvenzgeschützt. Die Rentenhöhe hängt von der Fondsperformance ab.
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