Aktives Forderungsmanagement ist für Arztpraxen keine gesetzliche Pflicht, aber für Praxen mit einem hohen Privatpatientenanteil ein wichtiges Instrument zur Liquiditätssicherung. Ohne strukturiertes Mahnwesen können Honorarausfälle von GOÄ-Rechnungen die Praxisfinanzen erheblich belasten.

Hintergrund

Privatärztliche Rechnungen werden von Patienten nicht immer vollständig oder fristgerecht bezahlt. Ein strukturiertes Forderungsmanagement umfasst eine klar definierte Mahnstufen-Systematik, frühzeitigen Telefonkontakt bei ausbleibenden Zahlungen und eine konsequente Übergabe an ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt, wenn die eigenen Bemühungen scheitern. Abrechnungsdienstleister und Factoringunternehmen bieten die vollständige Übernahme des Forderungsmanagements an.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit ausschließlich GKV-Patienten erhalten ihre Honorare quartalsweise von der KV und haben kein Privatpatienten-Forderungsmanagement. Auch Praxen mit sehr niedrigem Ausfallrisiko benötigen kein aktives System.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern mit hohem Privatpatientenanteil, die Prozesse für Rechnungsstellung und Forderungsmanagement zu optimieren und gegebenenfalls auf professionelle Abrechnungsdienstleister zurückzugreifen.

Forderungsmanagement ist keine Pflicht, aber für Arztpraxen mit GOÄ-Anteil unverzichtbar: Strukturiertes Mahnwesen und frühzeitiges Handeln bei Zahlungsverzug reduzieren Honorarausfälle erheblich.

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