Freiwillige Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung sind für Ärzte, die vom Versorgungswerk befreit sind, grundsätzlich möglich, aber selten die wirtschaftlich sinnvollste Altersvorsorgeentscheidung. In der Regel bieten das Versorgungswerk und private Anlageformen bessere Renditen als die DRV.

Hintergrund

Ärzte, die von der DRV befreit sind und im Versorgungswerk ihrer Landesärztekammer Mitglied sind, können freiwillig Beiträge in die DRV einzahlen. Dies kann sinnvoll sein, um Wartezeiten für bestimmte Leistungen wie die Rente wegen Erwerbsminderung zu erfüllen oder um staatlich geförderte Zulagen (Riester) zu erhalten. Die Mindestbeiträge für freiwillige Einzahlungen betragen monatlich 96,72 Euro (2024). Für die meisten Ärzte ist ein ETF-Sparplan oder eine Erhöhung des Versorgungswerk-Beitrags wirtschaftlich attraktiver.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die in jungen Jahren für kurze Zeit in der DRV pflichtversichert waren und noch nicht die Wartezeit für die Erwerbsminderungsrente erfüllt haben, könnten von freiwilligen Einzahlungen profitieren.

Ärzteversichert empfiehlt, vor einer freiwilligen DRV-Einzahlung einen Rendite-Vergleich mit dem Versorgungswerk und anderen Anlageformen durchzuführen.

Freiwillige DRV-Einzahlungen sind für vom Versorgungswerk befreite Ärzte möglich, aber wirtschaftlich selten sinnvoller als höhere Versorgungswerk-Beiträge oder ein ETF-Sparplan.

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