Ärzte können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wenn sie nicht pflichtversichert sind. Für Ärzte mit Familie kann die GKV aufgrund der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern und nicht verdienenden Ehepartnern attraktiv sein, während die PKV für Singles mit hohem Einkommen in der Regel kostengünstiger und leistungsstärker ist.

Hintergrund

Ärzte, die als Selbstständige tätig sind oder als Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, können sich für PKV oder freiwillige GKV entscheiden. Der GKV-Beitrag richtet sich nach dem Einkommen und beträgt bis zur Beitragsbemessungsgrenze maximal etwa 900 Euro monatlich (2024). In der PKV richten sich die Beiträge nach dem individuellen Risiko und dem gewählten Tarif. Für Ärzte mit mehreren Kindern und nicht verdienendem Ehepartner kann die GKV wegen der Familienversicherung insgesamt günstiger sein.

Wann gilt das nicht?

Beamtete Ärzte können sich nicht freiwillig in der GKV versichern, wenn sie beihilfeberechtigt sind. Für sie ist die PKV in der Regel die richtige Wahl, da die Beihilfe des Dienstherrn die PKV-Beiträge erheblich reduziert.

Ärzteversichert vergleicht für Ärzte die individuellen Kosten und Leistungen von GKV und PKV und empfiehlt die optimale Krankenversicherungslösung je nach Lebenssituation.

Ärzte können sich freiwillig in der GKV versichern. Für Familien mit Kindern kann die beitragsfreie Mitversicherung die GKV attraktiver machen, während Singles mit hohem Einkommen in der PKV meist besser aufgehoben sind.

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