Ein Praxisfuhrpark ist für Ärzte keine Pflicht, aber betrieblich genutzte Fahrzeuge, zum Beispiel für Hausbesuche oder Fahrten zum Krankenhaus, können als Betriebsausgabe vollständig abgesetzt werden, wenn der berufliche Nutzungsanteil überwiegt. Die private Nutzung ist über die Ein-Prozent-Regel oder ein Fahrtenbuch zu versteuern.
Hintergrund
Ärzte, die regelmäßig Hausbesuche durchführen, Notarztdienste wahrnehmen oder zwischen mehreren Standorten pendeln, können ein oder mehrere Fahrzeuge betrieblich nutzen. Bei einem Fuhrpark von mehreren Fahrzeugen gelten jeweils die gleichen Regeln: Für jedes Fahrzeug muss der betriebliche Nutzungsanteil nachgewiesen und die private Nutzung versteuert werden. Die Fahrzeugversicherungen für betriebliche Fahrzeuge sind ebenfalls als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Hausbesuche oder ohne beruflich bedingten erhöhten Fahrtbedarf benötigen in der Regel keinen betrieblichen Fuhrpark. Ein Dienstwagen ist ausreichend.
Ärzteversichert empfiehlt, Kfz-Versicherungen für betriebliche Praxisfahrzeuge regelmäßig zu vergleichen und sicherzustellen, dass die berufliche Nutzung ausreichend mitversichert ist.
Ein Praxisfuhrpark ist für Ärzte keine Pflicht, aber betrieblich genutzte Fahrzeuge können vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Die private Nutzung muss über die Ein-Prozent-Regel oder ein Fahrtenbuch versteuert werden.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →