Gehaltsverhandlung ist für Ärzte keine Pflicht, aber studienbelegt verzichten viele Ärzte auf berechtigte Gehaltserhöhungen und lassen damit über die Karriere hinweg erhebliche Einkommensmengen liegen. Eine gut vorbereitete Gehaltsverhandlung kann das Jahresgehalt um zehn bis zwanzig Prozent steigern.

Hintergrund

Ärzte sind es häufig nicht gewohnt, über Geld zu verhandeln, da der Beruf stark durch intrinsische Motivation geprägt ist. Dennoch sind Gehalt und Nebenbedingungen in Arztverträgen oft verhandelbar, insbesondere in privaten Kliniken, MVZ und bei der Übernahme von Leitungspositionen. Relevante Verhandlungsparameter sind Grundgehalt, Bereitschaftsdienstvergütung, Weiterbildungsförderung, Dienstwagenregelungen und Altersvorsorgebeiträge. Eine gute Vorbereitung umfasst die Kenntnis der Marktgehälter im Fachgebiet und der eigenen Verhandlungsposition.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in tarifgebundenen Krankenhäusern (TV-Ärzte) haben weniger Verhandlungsspielraum, da die Tarifverträge die Vergütung weitgehend festlegen. Hier sind allenfalls außertarifliche Zulagen verhandelbar.

Ärzteversichert empfiehlt, auch nach einer erfolgreichen Gehaltsverhandlung die Absicherung anzupassen und sicherzustellen, dass BU-Rente und Altersvorsorge mit dem gestiegenen Einkommen Schritt halten.

Gehaltsverhandlung ist für Ärzte keine Pflicht, aber aktives Verhandeln kann das Jahresgehalt um zehn bis zwanzig Prozent steigern. Viele Ärzte verzichten unnötigerweise auf berechtigte Gehaltserhöhungen.

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