Gesundheitsfragen im BU-Versicherungsantrag müssen Ärzte vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, da dies eine gesetzliche Pflicht zur vorvertraglichen Anzeige ist. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall wegen arglistiger Täuschung oder verletzter Anzeigepflicht den Vertrag anfechtet und keine BU-Rente zahlt.

Hintergrund

Bei BU-Anträgen werden in der Regel die letzten fünf bis zehn Jahre der Krankengeschichte abgefragt. Ärzte als Antragsteller sollten alle Arztbesuche, Behandlungen, Krankschreibungen und Vorerkrankungen sorgfältig angeben. Besonders heikel sind psychische Erkrankungen, Rückenleiden und Burnout-Diagnosen, die häufig zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen. Eine professionelle Beratung vor dem Antrag hilft, Risiken richtig einzuschätzen.

Wann gilt das nicht?

Manche Versicherer bieten vereinfachte Gesundheitsprüfungen für bestimmte Berufsgruppen oder Einstiegstarife an, bei denen nur wenige Fragen gestellt werden. Diese Tarife sind jedoch häufig teurer oder mit eingeschränkten Leistungen verbunden.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die Gesundheitsfragen im BU-Antrag mit Unterstützung eines erfahrenen Versicherungsberaters auszufüllen, um Fehler und spätere Leistungsstreitigkeiten zu vermeiden.

Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung sind für Ärzte gesetzlich vorgeschriebene vorvertragliche Anzeigepflichten. Falsche oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall zur Anfechtung des Vertrags führen.

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