Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze ist kein Wahlrecht, sondern eine gesetzlich festgesetzte Grenze, bis zu der Einkommen zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen wird. Für GKV-versicherte Ärzte bedeutet das: Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 62.100 Euro jährlich) ist beitragsfrei und wird bei der GKV nicht berücksichtigt.
Hintergrund
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich durch die Bundesregierung angepasst und orientiert sich an der Lohnentwicklung. Für Ärzte mit hohem Einkommen bedeutet dies, dass ihr GKV-Beitrag gedeckelt ist, der Beitragssatz aber auf das gesamte Einkommen bis zur Grenze angewendet wird. Ärzte, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, haben zudem die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Wann gilt das nicht?
Privatversicherte Ärzte unterliegen nicht der GKV-Beitragsbemessungsgrenze, da sie keine GKV-Beiträge zahlen. Auch die Pflichtversicherungsgrenze (JAEG) ist für die Entscheidung PKV oder GKV relevant.
Ärzteversichert empfiehlt, die Entscheidung zwischen PKV und GKV sorgfältig zu treffen, da sie langfristige finanzielle Auswirkungen hat und den Versicherungsschutz im Krankheitsfall maßgeblich beeinflusst.
Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze ist gesetzlich festgelegt und gilt verbindlich für alle GKV-versicherten Ärzte. Einkommen oberhalb der Grenze wird nicht zur Beitragsberechnung herangezogen.
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