GKV-Bonusprogramme sind für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, sondern ein freiwilliges Angebot der gesetzlichen Krankenkassen nach § 65a SGB V. Ärzte sind nicht verpflichtet, aktiv an diesen Programmen teilzunehmen, können aber Patienten auf Bonusmöglichkeiten hinweisen, wenn dies im Rahmen der Praxisorganisation sinnvoll ist.

Hintergrund

Bonusprogramme belohnen Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten, etwa für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder sportliche Aktivitäten. Ärzte spielen eine Schlüsselrolle, indem sie Nachweise über absolvierte Gesundheitsmaßnahmen ausstellen. Die Ausstellung dieser Bescheinigungen ist jedoch eine ärztliche Dienstleistung und keine unentgeltliche Pflicht; je nach Kassenvereinbarung können dafür Kosten entstehen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne GKV-Zulassung (Privatärzte) sind von GKV-Bonusprogrammen vollständig ausgenommen. Auch die Entscheidung, Patienten aktiv auf Bonusprogramme hinzuweisen, liegt im Ermessen des Arztes.

Ärzteversichert empfiehlt, die Teilnahme an GKV-Bonusprogrammen als Möglichkeit zu nutzen, die Praxisbindung zu stärken und gleichzeitig die Präventionsarbeit zu fördern.

GKV-Bonusprogramme sind für Ärzte keine Pflicht. Ärzte können Patienten auf die freiwilligen Kassenangebote hinweisen und Teilnahmenachweise ausstellen, sind aber nicht zur aktiven Programmteilnahme verpflichtet.

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