Die GKV-Familienversicherung ist keine Pflicht, sondern ein gesetzliches Recht für GKV-versicherte Mitglieder, ihre Familienangehörigen beitragsfrei mitzuversichern. Ärzte, die selbst in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, können ihre Familie nicht über die GKV mitversichern, da sie kein GKV-Mitglied sind.

Hintergrund

Nach § 10 SGB V können Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von GKV-Mitgliedern beitragsfrei mitversichert werden, sofern ihr eigenes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für Ärztehaushalte mit hohem Einkommen und PKV-Versicherung stellt sich die Frage der Familienversicherung anders: Hier müssen alle Familienmitglieder individuell krankenversichert sein. Ein Wechsel zwischen PKV und GKV-Familienversicherung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Wann gilt das nicht?

GKV-versicherte Ärzte können ihre Familie bei Erfüllung der Einkommensgrenzen beitragsfrei in der GKV mitversichern. Für PKV-versicherte Ärzte ist eine GKV-Familienversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.

Ärzteversichert empfiehlt, die optimale Krankenversicherungslösung für die gesamte Familie individuell zu prüfen, da GKV- und PKV-Leistungen und Kosten je nach Lebensphase erheblich variieren können.

Die GKV-Familienversicherung ist keine Pflicht, sondern ein freiwilliges Recht für GKV-Mitglieder. PKV-versicherte Ärzte können ihre Familie nicht über die GKV mitversichern.

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