Der GKV-Zusatzbeitrag ist für alle GKV-Mitglieder Pflichtbestandteil des Krankenkassenbeitrags und wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse individuell festgesetzt. Da der Zusatzbeitrag je nach Kasse deutlich variiert, lohnt sich ein regelmäßiger Kassenvergleich, insbesondere für Ärzte mit höherem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Hintergrund
Der einheitliche Beitragssatz der GKV beträgt 14,6 Prozent, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag variiert typischerweise zwischen einem und zwei Prozent des Einkommens. Bei einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze kann die Differenz zwischen günstigsten und teuersten Kassen mehrere hundert Euro pro Jahr betragen. GKV-Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht.
Wann gilt das nicht?
Privatversicherte Ärzte zahlen keinen GKV-Zusatzbeitrag. Für sie sind PKV-Beiträge und Leistungsumfang die entscheidenden Kriterien beim Versicherungsvergleich.
Ärzteversichert empfiehlt GKV-versicherten Ärzten, jährlich einen Krankenkassenvergleich durchzuführen und bei erheblichen Beitragsunterschieden einen Kassenwechsel zu prüfen, um Kosten zu sparen.
Der GKV-Zusatzbeitrag ist für GKV-Mitglieder verpflichtend und variiert je nach Krankenkasse erheblich. Ein regelmäßiger Kassenvergleich und ggf. ein Wechsel können für Ärzte bares Geld sparen.
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