Die neue GOÄ 2026 ist für alle Ärzte verbindlich, die Privatpatienten behandeln oder privatärztliche Leistungen in Rechnung stellen. Sie ersetzt die veraltete GOÄ aus dem Jahr 1996 und bringt vollständig überarbeitete Leistungsverzeichnisse, neue Bewertungsstrukturen und angepasste Honorare. Eine Abrechnung nach der alten GOÄ ist nach dem Inkrafttreten der Reform nicht mehr zulässig.
Hintergrund
Die Überarbeitung der GOÄ war jahrzehntelang überfällig, da die bisherige Fassung von 1996 zahlreiche moderne medizinische Leistungen nicht oder nur unzureichend abbildete. Die neue GOÄ enthält ein komplett erneuertes Leistungsverzeichnis, neue Steigerungsfaktoren und eine sogenannte "Persönliche Leistung"-Pauschale. Ärzte müssen ihre Abrechnungssoftware und -prozesse auf die neue GOÄ umstellen. Übergangsregelungen erleichtern die Umstellung in der Anlaufphase.
Wann gilt das nicht?
GKV-Leistungen werden weiterhin nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet; die GOÄ-Reform betrifft nur den privatärztlichen Bereich. Angestellte Ärzte ohne eigene Abrechnung sind indirekt betroffen.
Ärzteversichert empfiehlt, rechtzeitig Schulungen zur neuen GOÄ zu besuchen und die Praxissoftware auf die aktualisierte Gebührenordnung umzustellen, um Abrechnungsfehler ab dem Stichtag zu vermeiden.
Die GOÄ-Reform 2026 ist für alle privatärztlich tätigen Ärzte verbindlich. Sie ersetzt die GOÄ von 1996 und erfordert eine Umstellung aller Abrechnungsprozesse auf das neue Leistungsverzeichnis.
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