Gold als Kapitalanlage ist für Ärzte keine Pflicht, kann aber als kleinerer Portfolioanteil zur Absicherung gegen Inflation, Währungsrisiken und Wirtschaftskrisen sinnvoll sein. Finanzexperten empfehlen typischerweise einen Gold-Anteil von fünf bis zehn Prozent des Gesamtportfolios als Diversifikationsbaustein.
Hintergrund
Gold wirft keine laufenden Erträge wie Dividenden oder Zinsen ab, gilt aber als sicherer Hafen in Krisenzeiten. Ärzte mit hohem Vermögen können physisches Gold, Gold-ETCs oder Goldminenaktien als Beimischung nutzen. Die steuerliche Besonderheit: Gewinne aus dem Goldverkauf nach über einem Jahr Haltedauer sind steuerfrei. Im Vergleich zu breit diversifizierten ETFs bietet Gold jedoch keine systemische Rendite und ist als alleinige Altersvorsorge ungeeignet.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in der frühen Berufsphase mit noch geringem Kapital sollten zuerst in breit diversifizierte Anlagen investieren, bevor Gold als Beimischung in Betracht gezogen wird. Bei sehr kurzem Anlagehorizont ist Gold wegen seiner Preisschwankungen ungeeignet.
Ärzteversichert empfiehlt, die Portfoliozusammensetzung einschließlich eines möglichen Gold-Anteils mit einem unabhängigen Finanzberater abzustimmen, der auf die Bedürfnisse von Ärzten spezialisiert ist.
Gold als Anlage ist für Ärzte keine Pflicht, aber als Portfoliobeimischung von fünf bis zehn Prozent sinnvoll. Es bietet Inflationsschutz und Krisensicherheit, wirft aber keine laufenden Erträge ab.
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