Eine Hausratversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, wird aber von Versicherungsexperten dringend empfohlen. Sie ersetzt das gesamte Haushaltsinventar zum Neuwert, wenn es durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt oder zerstört wird. Ohne Hausratversicherung tragen Ärzte im Schadensfall alle Kosten selbst.

Hintergrund

Der Hausrat eines Arzthaushalts umfasst in der Regel Möbel, Unterhaltungselektronik, Kleidung, Haushaltsgeräte und oft auch hochwertige Gegenstände wie Kunstwerke und Schmuck. Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert aller Gegenstände entsprechen. Typisch sind 650 bis 750 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche. Besondere Wertgegenstände müssen gesondert versichert werden. Ein regelmäßiger Vergleich der Policen lohnt sich, da Prämien und Leistungen stark variieren.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die in einer möblierten Wohnung wohnen, bei der das Inventar dem Vermieter gehört, benötigen keine Volldeckung. Auch bei sehr geringem privatem Inventar ist eine Hausratversicherung weniger dringlich.

Ärzteversichert empfiehlt, den privaten Versicherungsschutz einschließlich Hausrat und Haftpflicht vollständig zu überprüfen und an die tatsächliche Vermögenssituation anzupassen.

Hausratversicherung ist für Ärzte keine Pflicht, aber sehr empfehlenswert. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Einbruch, Feuer und Wasserschäden und ersetzt Inventar zum Neuwert.

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