Heilpraktiker-Leistungen sind in der PKV für Ärzte als Versicherte keine Pflicht: Die Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen hängt vom gewählten PKV-Tarif ab. Viele PKV-Tarife bieten die Erstattung von Heilpraktikerleistungen als optionalen Baustein an, der bei Vertragsabschluss eingeschlossen oder ausgeschlossen werden kann.

Hintergrund

Für Ärzte, die selbst PKV-versichert sind, stellt sich die Frage, ob ihre PKV Heilpraktikerleistungen erstattet, wenn sie oder ihre Familienangehörigen solche Leistungen in Anspruch nehmen. Gehobene PKV-Tarife schließen Heilpraktikerleistungen häufig bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr ein. Die Erstattungsfähigkeit richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Ärzte als Leistungserbringer sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die einen PKV-Tarif ohne Heilpraktiker-Baustein gewählt haben, erhalten keine Erstattung für entsprechende Behandlungen. GKV-versicherte Ärzte haben keinen Anspruch auf Erstattung von Heilpraktikerleistungen.

Ärzteversichert empfiehlt PKV-versicherten Ärzten, bei der Tarifwahl auf vollständige Leistungseinschlüsse zu achten und den Tarif regelmäßig auf Aktualität zu prüfen.

Heilpraktiker-Leistungen sind in der PKV keine Pflicht. Die Erstattung hängt vom gewählten PKV-Tarif ab. Ärzte als PKV-Versicherte können beim Vertragsabschluss über die Einbeziehung solcher Leistungen entscheiden.

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